Zugmaschinen (nationale Klasse)

  • die nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- und forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden,
  • mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen, wenn sie
  • mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h geführt werden

Selbstfahrende Arbeitsmaschinen, selbstfahrende Futtermischwagen, Stapler und andere Flurförderzeuge

  • jeweils mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h und
  • Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern.

Mindestalter: 16 Jahre

Voraussetzungen: -

Befristung: Klasse B ist unbefristet gültig

Einschluss: -

Hinweise: -

Zugmaschinen (nationale Klasse)

  • mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 60 km/h und

Selbstfahrende Arbeitsmaschinen oder selbstfahrende Futtermischwagen

  • mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h,
  • die jeweils nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- und forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden (jeweils auch mit Anhängern)

Mindestalter: 16 Jahre

Voraussetzungen: -

Befristung: Klasse T ist unbefristet gültig

Einschluss: Klassen L und AM

Hinweise: Zugmaschinen der Klasse T mit einer durch die Bauart bedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 40 km/h dürfen nur von Inhabern gefahren werden, die das 18. Lebensjahr vollendet haben.


Quelle: tuev-nord.de