Vierräder
Wer A wie Auto sagt, muss B machen: Denn das ist der Buchstabe für die Lizenz zum Autofahren. Mit B dürfen Sie Kraftfahrzeuge (z.B. Pkw oder Laster) bis 3,5 t Gesamtgewicht fahren. Wer Anhänger über 750 kg ziehen will muss aufpassen. Denn das hängt vom Zugfahrzeug ab. Eventuell ist die Klasse BE erforderlich. Es fallen dann allerdings zusätzliche Fahrstunden und eine weitere praktische Prüfung an. Klasse B
Kraftfahrzeuge (außer solche der Klassen AM, A1, A2 und A)
- mit einer zulässiger Gesamtmasse von nicht mehr als 3500 kg und
- gebaut und ausgelegt zur Beförderung von nicht mehr als 8 Personen außer dem Fahrzeugführer,
- mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit einer zulässigen Gesamtmasse von über 750 kg, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3500 kg nicht übersteigt.
- einer zulässiger Gesamtmasse des Anhängers von mehr als 750 kg und zulässigen Gesamtmasse der Fahrzeugkombination von mehr als 3500 kg und nicht mehr als 4250 kg
mit Schlüsselzahl 96
Zugfahrzeug der Klasse B in Kombination mit einem Anhänger oder einem Sattelanhänger mit
- einer zulässigen Gesamtmasse des Anhängers von mehr als 750 kg und nicht mehr als 3500 kg
Quelle: tuev-nord.de