Starke Brummer
Sie sind die Kapitäne der Landstraße, Ihr Kapitänspatent sind die Führerscheine der Klasse C.
Kraftfahrzeuge (außer solche der Klassen AM, A1, A2, A, D1 und D)
- mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3500 kg aber nicht mehr als 7500 kg und
- gebaut und ausgelegt zur Beförderung von nicht mehr als 8 Personen außer dem Fahrzeugführer,
- mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg.
Zugfahrzeug der Klasse B in Kombination mit
- einem Anhänger oder Sattelanhänger mit zulässiger Gesamtmasse von mehr als 3500 kg und
- zulässiger Gesamtmasse der Kombination von nicht mehr als 12000 kg (bisher Klasse BE, wenn die zulässige Gesamtmasse GM des Anhängers größer 750 kg war
- einem Anhänger oder Sattelanhänger mit zulässiger Gesamtmasse von mehr als 750 kg und
- einer zulässigen Gesamtmasse der Kombination von nicht mehr als 12000 kg
Kraftfahrzeuge (außer solche der Klassen AM, A1, A2, A, D1 und D)
- mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3500 kg und
- gebaut und ausgelegt zur Beförderung von nicht mehr als 8 Personen außer dem Fahrzeugführer,
- mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg.
Zugfahrzeuge der Klasse C in Kombination mit
- einem Anhänger oder Sattelanhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg
zusätzliche Berechtigungen
Diese Berechtigungen gelten für alle C-Klassen, d.h. C1, C1E, C und CE
Eine Fahrerlaubnis der Klasse C1 berechtigt auch zum Führen von Fahrzeugen mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3500 kg, aber nicht mehr als 7500 kg, und die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind mit insbesondere folgender, für die Genehmigung der Fahrzeugtypen maßgeblicher, besonderer Zweckbestimmung:
- Einsatzfahrzeuge der Feuerwehr,
- Einsatzfahrzeuge der Polizei,
- Einsatzfahrzeuge der nach Landesrecht anerkannten Rettungsdienste,
- Einsatzfahrzeuge des Technischen Hilfswerks,
- Einsatzfahrzeuge sonstiger Einheiten des Katastrophenschutzes,
- Krankenkraftwagen,
- Notarzteinsatz- und Sanitätsfahrzeuge,
- Beschussgeschützte Fahrzeuge,
- Post, Funk- und Fernmeldefahrzeuge,
- Spezialisierte Verkaufswagen,
- Rollstuhlgerechte Fahrzeuge,
- Leichenwagen und
- Wohnmobile.
Quelle: tuev-nord.de