Zweirädrige Kleinkrafträder (Mopeds) - Zweiräder, auch mit Beiwagen – (bisher Klasse M) mit

  • einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit bis 45 km/h und
  • einer elektrischen Antriebsmaschine oder einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ oder
  • einer maximalen Nenndauerleistung bis zu 4 kW im Falle von Elektromotoren
Gilt auch für Fahrräder mit Hilfsmotor mit diesen Anforderungen.

Dreirädrige Kraftfahrzeuge (bisher Klasse S) mit

  • einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und
  • einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ (bei Fremdzündungsmotoren) oder
  • einer maximalen Nutzleistung von nicht mehr als 4 kW (bei anderen Verbrennungsmotoren) oder
  • einer maximalen Nenndauerleistung von nicht mehr als 4 kW (bei Elektromotoren)

Vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge (bisher Klasse S) mit

  • einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und
  • einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ (bei Fremdzündungsmotoren) bzw.
  • einer maximalen Nutzleistung von nicht mehr als 4 kW (bei anderen Verbrennungsmotoren) oder
  • einer maximalen Nenndauerleistung von nicht mehr als 4 kW (bei Elektromotoren)
  • Leermasse von nicht mehr als 350 kg (ohne Masse der Batterien im Falle von Elektrofahrzeugen)

Mindestalter: 16 Jahre

Voraussetzungen: Keine andere Klasse ist Voraussetzung

Befristung: Klasse A2 ist unbefristet gültig

Einschluss: -

Hinweise: -

Krafträder (Leichtkrafträder) - Zweiräder, auch mit Beiwagen - mit

  • einem Hubraum mit nicht mehr als 125 cm³
  • einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW und
  • einem Verhältnis der Leistung zum Gewicht (Leermasse) von max. 0,1 kW/kg

Dreirädrige Kraftfahrzeuge (bisher Klasse B) mit

  • symmetrisch angeordneten Rädern
  • mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem
  • Hubraum von mehr als 50 cm³ (bei Verbrennungsmotoren) oder
  • einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und
  • einer Leistung von mehr als 15 kW

Mindestalter: 16 Jahre

Voraussetzungen: Keine andere Klasse ist Voraussetzung

Befristung: Klasse A1 ist unbefristet gültig

Einschluss: Klassen AM

Hinweise: -

Krafträder - Zweiräder, auch mit Beiwagen - mit

  • einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW, die nicht von einem Kraftrad mit einer Leistung von über 70 kW abgeleitet ist
  • einem Verhältnis der Leistung zum Gewicht von max. 0,2 kW/kg

Mindestalter: 18 Jahre

Voraussetzungen: Keine andere Klasse ist Voraussetzung

Befristung: Klasse A2 ist unbefristet gültig

Einschluss: Klasse A1 und M

Hinweise: Bei Besitz der Klasse A1 von mindestens 2 Jahren ist nur eine praktische Prüfung erforderlich (Stufenführerschein). Inhaber einer Fahrerlaubnis der Klasse A2, die zwischen dem 19.01.2013 und 27.12.2016 erteilt wurde, dürfen im Inland weiterhin Krafträder, die von mehr als 70 kW abgeleitet sind, führen.

Krafträder - Zweiräder, auch mit Beiwagen - mit

  • einem Hubraum von mehr als 50 cm³ oder
  • einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h (Motorleistung von mehr als 35 kW oder Verhältnis der Leistung zum Gewicht (Leermasse) mehr als 0,2 kW/kg)

Dreirädrige Kraftfahrzeuge (bisher Klasse B) mit

  • einer Leistung von mehr als 15 kW oder
  • mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem
  • Hubraum von mehr als 50 cm³ (bei Verbrennungsmotoren) oder
  • einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und
  • einer Leistung von mehr als 15 kW

Mindestalter: 24 Jahre für Direkteinstieg Krafträder (21 Jahre für dreirädrige Fahrzeuge)

Voraussetzungen: Klasse A2, wenn unter 24 Jahre alt

Befristung: Klasse A ist unbefristet gültig

Einschluss: Klassen A2, A1 und AM

Hinweise: Bei Besitz der Klasse A2 von mindestens 2 Jahren ist nur eine praktische Prüfung erforderlich (Stufenführerschein)


Quelle: tuev-nord.de